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von Margit Link-Rodrigue

BSD 3-Clause

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BSD-Lizenz bezeichnet eine Gruppe von freizügigen Open-Source-Lizenzen. Der Urtyp der Lizenz stammt von der University of California, Berkeley (UCB), worauf das Akronym BSD hinweist: Berkeley Software Distribution.

Software unter BSD-Lizenz darf frei verwendet werden. Es ist erlaubt, sie zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten. Einzige Bedingung ist, dass der Copyright-Vermerk des ursprünglichen Programms nicht entfernt werden darf. Somit eignet sich unter einer BSD-Lizenz stehende Software auch als Vorlage für kommerzielle (teilproprietäre) Produkte.

Dieses Lizenzmodell unterscheidet sich von der GNU General Public License (GPL) darin, dass es kein Copyleft enthält: Ein Programmierer, der ein unter einer BSD-Lizenz veröffentlichtes Programm oder eine Bibliothek verändert und dann binär verbreitet, ist nicht verpflichtet, den Quellcode mitzuveröffentlichen. Jede Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, muss jedoch weiterhin unter BSD-Lizenz erfolgen. Dazu muss dem Programm der BSD-Lizenztext hinzugefügt werden. Bei einer binären Veröffentlichung kann dies z. B. in der Dokumentation geschehen, bei einer Veröffentlichung des Quellcodes kann der BSD-Lizenztext auch direkt im Quellcode eingefügt werden.

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